Sachverständiger Bad Vilbel

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Benecke Bad Vilbel

Frank Benecke

Bausachverständiger und Baugutachter

Kastanienstraße 9
61118 Bad Vilbel
Tel: 06101 997 95 00
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Bauschadenbewertung
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Bauschadenbewertung

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bad Vilbel steht Ihnen Herr Frank Benecke als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Frank Benecke kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bad Vilbel, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bad Vilbel kommen bzw. sich nicht in Bad Vilbel auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bad Vilbel - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Bad Vilbel ist eine Stadt in Hessen und gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt. Die Stadt ist mit ca. 33.000 Einwohnern die Stadt mit den meisten Einwohnern im Landkreis Wetteraukreis und grenzt an den nördlichen Stadtrand von Frankfurt am Main. Bad Vilbel besteht aus der Kernstadt Bad Vilbel und aus vier weiteren Stadtteilen: Heilsberg, Gronau, Dortelweil und Massenheim.

Im Tourismus werden für Besucher Stadtpläne und Flyer über: Museen, Burgfestspiele, Stadtführungen, Kurpark, Wanderwege, Radkarten und Wegweiser angeboten. Außerdem gibt es noch ein Unterkunfts- und Gaststättenverzeichnis. Die Wasserburg oder der Kurpark dürfte für Besucher interessant sein. Auch für die Freizeit gibt es für die Einwohner und natürlich auch für Besucher viel zu machen. In Bad Vilbel gibt es ein Hallenbad, ein Freibad, ein Golfplatz, mehrere Vereine, Sporteinrichtungen und einige Touristische Radwege.

Die Stadt ist durch ihre Mineralquellen überregional bekannt. Außerdem ist die Stadt auch als beleibter Unternehmensstandort bekannt und traditionell durch bedeutende Brunnenbetriebe geprägt. Heute allerdings sind neben der Unternehmensgruppe Hassia auch Großunternehmen wie die Stada Arzneimittel AG und zahlreiche Mittelstandsunternehmen sowie Banken und Sparkassen mit ihren Filialen in Bad Vilbel vertreten.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Am Sonnenplatz
61118 Bad Vilbel

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